Norm
EO §331 ERechtssatz
Wenn der Verpflichtete das in Exekution gezogene Unternehmen dem Verfügungsverbote zuwider nach dessen Zustellung verpachtet, so ist dies kein Grund, das Verwertungsverfahren einzustellen. die Entfernung des Pächters ist aber nicht durch das Exekutionsgericht von Amts wegen, sondern vom betreibenden Gläubiger mittels Klage zu bewirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0004226Dokumentnummer
JJR_19370526_OGH0002_0020OB00399_3700000_001