RS OGH 1937/5/26 2Ob399/37

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Veröffentlicht am 26.05.1937
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Norm

EO §331 E
EO §341

Rechtssatz

Wenn der Verpflichtete das in Exekution gezogene Unternehmen dem Verfügungsverbote zuwider nach dessen Zustellung verpachtet, so ist dies kein Grund, das Verwertungsverfahren einzustellen. die Entfernung des Pächters ist aber nicht durch das Exekutionsgericht von Amts wegen, sondern vom betreibenden Gläubiger mittels Klage zu bewirken.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 399/37
    Entscheidungstext OGH 26.05.1937 2 Ob 399/37
    SZ 19/173

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0004226

Dokumentnummer

JJR_19370526_OGH0002_0020OB00399_3700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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