Norm
EO §251 Z1Rechtssatz
Bei der Entscheidung, welche zum Hausrat gehörigen Gegenstände als unentbehrlich der Exekution entzogen sind, sind vom Verpflichteten auf Raten gegen Eigentumsvorbehalt gekaufte Einrichtungsgegenstände nicht zu berücksichtigen, wenn nach der Vermögenslage des Verpflichteten anzunehmen ist, daß der Verkäufer von seinem Rücktrittsrechte Gebrauch machen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0003474Dokumentnummer
JJR_19370601_OGH0002_0020OB00458_3700000_001