Norm
WG Art10Rechtssatz
Die Ausfüllung eines Blankowechsels nach Eintritt der Verjährung der Forderung, zu deren Deckung der Blankowechsel gegeben wurde, widerspricht der Verkehrssitte. Dieser Umstand kann dem nicht gutgläubigen Wechselinhaber gegenüber eingewendet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0083847Dokumentnummer
JJR_19370609_OGH0002_0020OB00509_3700000_001