Norm
EO §39 IRechtssatz
Durch die Einstellung der Exekution wird eine allenfalls früher bewilligte Aufschiebung wirkungslos. Ein nach der Einstellung der Exekution erhobener Rekurs gegen die Bewilligung der Aufschiebung ist daher zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0001064Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.09.2012