Norm
EO §35 CRechtssatz
Die Vollstreckungsgegenklage bekämpft den Anspruch nur im Zusammenhang mit einer diesen Anspruch verfolgenden Exekution, sie setzt daher die Anhängigkeit einer solchen voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0001465Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.11.2020