Norm
ZPO §236 Abs1 ERechtssatz
Nicht nur Zurückweisung der Klage, sondern auch Zurückweisung eines Zwischenantrages auf Feststellung begründet Anfechtungsmöglichkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0039554Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.01.2019