Norm
ABGB §812Rechtssatz
Die von einem nicht bervorrechteten Gläubiger des Erblassers erwirkte Absonderung des Nachlaßvermögens gemäß § 812 ABGB hindert nicht, das Nachlaßvermögen gemäß § 73 AußStrG der Witwe auf Abschlag der bevorrechteten Forderung für Begräbniskosten zu überlassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0007678Dokumentnummer
JJR_19370908_OGH0002_0030OB00667_3700000_001