RS OGH 1937/11/3 2Ob953/37 (2Ob968/37), 3Ob676/80, 3Ob23/94, 2Ob2176/96f, 3Ob199/99g, 3Ob30/04i, 3Ob

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Veröffentlicht am 03.11.1937
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Norm

ABGB §1438 Af
RAO §19a

Rechtssatz

Sobald der Rechtsanwalt die Zahlung der Kosten an seine Person verlangt hat, kann die Kostenforderung nicht mehr durch Aufrechnung einer später entstandenen Gegenforderung an die Partei getilgt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0033778

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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