Norm
ABGB §1438 AfRechtssatz
Sobald der Rechtsanwalt die Zahlung der Kosten an seine Person verlangt hat, kann die Kostenforderung nicht mehr durch Aufrechnung einer später entstandenen Gegenforderung an die Partei getilgt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0033778Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.06.2010