Norm
EO §35 AeRechtssatz
Wenn die urteilsmäßig zugesprochene Kostenforderung nicht vom Anwalt, sondern von der Partei exekutiv eingetrieben wird, so kann die Gegenpartei eine ihr gegen die betreibende Partei zustehende aufrechnungsweise Gegenforderung mittels Vollstreckungsgegenklage ohne Rücksicht auf das gesetzliche Pfandrecht des Anwaltes der betreibenden Partei an der vollstreckbaren Kostenforderung geltend machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0000758Dokumentnummer
JJR_19371201_OGH0002_0020OB00997_3700000_001