RS OGH 1937/12/1 2Ob997/37, 3Ob35/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.1937
beobachten
merken

Norm

EO §35 Ae
RAO §19a

Rechtssatz

Wenn die urteilsmäßig zugesprochene Kostenforderung nicht vom Anwalt, sondern von der Partei exekutiv eingetrieben wird, so kann die Gegenpartei eine ihr gegen die betreibende Partei zustehende aufrechnungsweise Gegenforderung mittels Vollstreckungsgegenklage ohne Rücksicht auf das gesetzliche Pfandrecht des Anwaltes der betreibenden Partei an der vollstreckbaren Kostenforderung geltend machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0000758

Dokumentnummer

JJR_19371201_OGH0002_0020OB00997_3700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten