Norm
EO §35 DRechtssatz
Wird mit der Klage nach § 35 EO der Ausspruch begehrt, dass der im Exekutionstitel ausgedrückte Anspruch erloschen ist, dann bestimmt die Höhe der vollstreckbaren Forderung den Wert der Streitsache.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0001622Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.08.2013