Norm
ABGB §934Rechtssatz
Der Aufhebungsanspruch nach § 934 ABGB kann auch geltend gemacht werden, wenn die gekaufte Sache infolge eines Mangels, der einen Gewährleistungsanspruch begründen könnte, weniger als die Hälfte des Kaufpreises wert ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0024085Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.08.2022