RS OGH 1938/1/28 2Ob1142/37, 1Ob603/56, 3Ob11/66, 3Ob15/84, 5Ob153/09z

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Veröffentlicht am 28.01.1938
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Norm

AO §10 Abs4
KO §2 Abs2
KO §10 Abs1

Rechtssatz

Ein während des Ausgleiches wirksam erworbenes Pfandrecht wird durch die Eröffnung des Anschlusskonkurses nicht berührt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0051842

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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