RS OGH 1938/3/8 3Ob169/38

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.1938
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Norm

EO §37 J
ZPO §235 D

Rechtssatz

Es begründet eine Klagsänderung, wenn das Begehren nach § 37 EO, das auf Verneinung des vom betreibenden Gläubiger geltend gemachten Vollstreckungsanspruches gerichtet ist, in das Begehren auf Ersatz dessen abgeändert wird, was der betreibende Gläuber dadurch erlangt hat, daß durch Abirren der Exekution eine dem Verpflichteten nicht gehörige Sache versteigert und der betreibende Gläubiger aus dem Erlös befriedigt wurde.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 169/38
    Entscheidungstext OGH 08.03.1938 3 Ob 169/38
    SZ 20/67

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0001225

Dokumentnummer

JJR_19380308_OGH0002_0030OB00169_3800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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