- 2 Ob 164/38
Entscheidungstext OGH 23.03.1938 2 Ob 164/38
Veröff: SZ 20/80
- 1 Ob 834/82
Entscheidungstext OGH 24.01.1983 1 Ob 834/82
Beisatz: Die Höhe des Mietzinses ist für dem Umfang der Streupflicht ohne Bedeutung. (T1)
- 8 Ob 507/83
Entscheidungstext OGH 08.09.1983 8 Ob 507/83
Beisatz: Hier: Gegenüber Angehöriger des Mieters Schutzpflicht zugunsten Dritter. (T2)
- 2 Ob 335/97x
Ähnlich; Beisatz: Hier: Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber Bekannten des Mieters, der Paket zustellte, verneint. (T3)
- 2 Ob 310/98x
Vgl aber; Beisatz: Hier: Ausschluss des Vaters von den Schutzwirkungen des Internatsvertrages. (T4)
- 2 Ob 163/99f
Vgl aber; Beis wie T3; Beisatz: Auf Besuch weilende Angehörige des Mieters sind nicht in den Schutzbereich des Mietvertrages einzubeziehen. (T5)
- 6 Ob 103/99m
Vgl auch; Beisatz: Der Kreis der begünstigten Personen umfasst die zur Hausgemeinschaft des Mieters gehörenden Personen, insbesondere seine Familienangehörigen und Hausangestellten, nicht aber Personen, mit denen er rein gesellschaftlich oder im allgemeinen Verkehr mit der Umwelt in Kontakt kommt. (T6)
- 2 Ob 202/00w
Vgl aber; Beis wie T5; Beis wie T6
- 7 Ob 151/00g
Vgl auch; Beisatz: Bei Verträgen, die die Zurverfügungstellung einer Wohnmöglichkeit beinhalten und die Verpflichtung zur Freihaltung und dem Bestreuen der Zugangswege umfassen, ist davon auszugehen, dass davon auch jene Personen erfasst sind, die vorhersehbar diese Wege in einem den Bewohnern vergleichbaren Ausmaß in deren Interesse zu deren Pflege benützen (hier: Pflegehelfer des Wohnberechtigten). (T7)
- 2 Ob 216/03h
Vgl auch; Beis wie T6; Beisatz: Bei der Miete von Geschäftsräumlichkeiten sind alle Arbeitnehmer des Mieters geschützt, die dort ihre Dienste verrichten; sie sind den Hausgenossen eines Wohnungsmieters gleichzuhalten. (T8)
Beisatz: Keine Einbeziehung in den Schutzbereich des Mietvertrages des behandelnden Arztes mit dem von der Begleitperson des Patienten noch weiter entfernten Vermieter. (T9)
- 7 Ob 281/04f
Vgl auch; Beis wie T6
- 6 Ob 70/06x
Vgl auch; Beisatz: Hier: Die allfällige Schutzwirkung eines Vertrages zugunsten Dritter erstreckt sich nicht auf bloße Besucher. (T10)
- 2 Ob 60/08z
Auch; Veröff: SZ 2008/46
- 2 Ob 206/08w
Auch; Beis wie T2; Beis wie T5; Beis wie T6; Beis wie T10
- 4 Ob 223/10p
Vgl aber; Beisatz: Die Rechtsprechung, wonach die Schutzwirkung des Mietvertrags nur Personen erfasst, die mit dem Mieter in Wohngemeinschaft leben, nicht aber Besucher, steht im Spannungsverhältnis mit den Grundsätzen des
RS0034594. (T11)
- 2 Ob 137/11b
Auch; Vgl Beis wie T2; Vgl Beis wie T6; Vgl Beis wie T5; Vgl Beis wie T10; Bem: Auf die in der Entscheidung
4 Ob 223/10p (vgl T1) geäußerten Zweifel muss nicht näher eingegangen werden, da nach den Tatumständen zumindest zweifelhaft war, ob der Verletzten überhaupt die Eigenschaft einer „Besucherin“ zukam. (T12)
- 2 Ob 70/12a
Entscheidungstext OGH 29.11.2012 2 Ob 70/12a
Auch; Auch Beis wie T3; Auch Beis wie T5; Auch Beis wie T6; Auch Beis wie T10; Auch Beis wie T8; Vgl Beis wie T7; Bem: Die in der Entscheidung
4 Ob 223/10p geäußerten Zweifel (s T11) wurden nicht geteilt. (T13)
Beisatz: Kunden, Klienten oder Patienten eines Geschäftsraummieters sind von den Schutzwirkungen des Bestandvertrags nicht erfasst. (T14)
Veröff: SZ 2012/134
- 2 Ob 43/14h
Entscheidungstext OGH 28.03.2014 2 Ob 43/14h
Vgl
- 1 Ob 160/15h
Entscheidungstext OGH 17.09.2015 1 Ob 160/15h
Vgl; Beis wie T3; Beis wie T5; Beis wie T6
- 2 Ob 195/15p
Entscheidungstext OGH 19.11.2015 2 Ob 195/15p
Vgl auch; Beisatz: Hier: Mitbenützung eines Privatparkplatzes durch Kunden einer Kindertagesstätte – keine Einbeziehung in den Schutzbereich. (T15)
- 6 Ob 163/18s
Entscheidungstext OGH 26.09.2018 6 Ob 163/18s
Vgl; Beis wie T2; Beis wie T3; Beis wie T5; Beis wie T6; Beisatz: Hier: Diplomkrankenschwester im mobilen Gesundheits- und Sozialdienst, die die Mieterin ca. ein- bis zweimal pro Woche aufsucht, nicht vom Mietvertrag geschützt. (T16)
- 5 Ob 82/19y
Entscheidungstext OGH 22.10.2019 5 Ob 82/19y
Vgl; Beis wie T14
- 2 Ob 216/21k
Vgl; Beis wie T4; Beis wie T5; Beis wie T10; Beisatz: Hier: Winterdienst in Wohnhausanlage im Wohnungseigentum. (T17)