Norm
ZPO §501Rechtssatz
Der Umstand, daß ein Teil des ursprünglichen Begehrens durch die inzwischen schon rechtskräftige Entscheidung über einen Teil des Klagebegehrens endgültig erledigt wurde, kommt einer Einschränkung nicht gleich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0042602Dokumentnummer
JJR_19380430_OGH0002_0030OB00576_3800000_001