Norm
JN §8 Abs2Rechtssatz
Wenn das Berufungsgericht in einer Patenteingriffssache ohne Laienrichter entschieden hat, liegt eine Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 2 ZPO vor, sofern das Erstgericht im Urteil angeführt hat, daß es in Handelssachen entschieden hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0042281Dokumentnummer
JJR_19380515_OGH0002_0010OB00295_3800000_001