Norm
StPO §5 Abs3 ARechtssatz
Die Vorfrage, ob eine von Ausländern im Auslande geschlossene Ehe gültig ist, hat das Strafgericht zu entscheiden, wenn die Ehegatten im Inlande keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0096173Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008