RS OGH 1938/5/20 4Os395/38 (4Os396/38)

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Veröffentlicht am 20.05.1938
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Norm

StPO §5 Abs3 A

Rechtssatz

Die Vorfrage, ob eine von Ausländern im Auslande geschlossene Ehe gültig ist, hat das Strafgericht zu entscheiden, wenn die Ehegatten im Inlande keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Entscheidungstexte

  • 4 Os 395/38
    Entscheidungstext OGH 20.05.1938 4 Os 395/38
    Veröff: SSt XVIII/40

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0096173

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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