RS OGH 1938/6/10 2Ob388/38, 6Ob6/18b, 6Ob88/19p

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Veröffentlicht am 10.06.1938
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Norm

ABGB §1330 Abs2 BII

Rechtssatz

Zum Begriff der Gefährdung zählt nicht die Nachweisbarkeit eines Schadenseintrittes, sondern nur der Nachweis der Eignung der Äußerung, solche Nachteile herbeizuführen. Die Äußerung über die Ware des Klägers "was ist das für ein Dreck" ist hiezu geeignet.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 388/38
    Entscheidungstext OGH 10.06.1938 2 Ob 388/38
    Veröff: DREvBl 1938/246
  • 6 Ob 6/18b
    Entscheidungstext OGH 28.02.2018 6 Ob 6/18b
    Auch; nur: Zum Begriff der Gefährdung zählt nicht die Nachweisbarkeit eines Schadenseintrittes, sondern nur der Nachweis der Eignung der Äußerung, solche Nachteile herbeizuführen. (T1)
  • 6 Ob 88/19p
    Entscheidungstext OGH 27.06.2019 6 Ob 88/19p
    Auch; nur T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0032410

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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