Norm
EheG §115 Abs3Rechtssatz
Die einverständlich geschiedene Gattin kann die ihr auf Grund eines Vergleiches gegen den Mann zustehenden Unterhaltsansprüche nicht gegen dessen Testamentserbin erheben; gegen diese hat sie nur einen Anspruch nach § 796 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0057827Dokumentnummer
JJR_19380628_OGH0002_0030OB00436_3800000_003