Norm
ABGB §431Rechtssatz
Der Käufer einer Liegenschaft erlangt, sofern das Eigentum zur Zeit der Exekutionsführung für ihn bücherlich noch nicht einverleibt ist, durch den Kaufvertrag selbst bei Einräumung des tatsächlichen Besitzes kein Recht, das ihn zum Widerspruch gegen eine von einem Dritten geführte Exekution berechtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0002004Zuletzt aktualisiert am
28.05.2009