Norm
ABGB §364aRechtssatz
Der Anspruch richtet sich nicht bloß gegen denjenigen, der das Unternehmen betreibt, das die Beeinträchtigung verursacht, sondern auch gegen den Eigentümer der Liegenschaft, mit dessen Zustimmung ein anderer das beeinträchtigende Unternehmen betreibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0011943Dokumentnummer
JJR_19380826_OGH0002_0030OB00555_3800000_002