Norm
EO §389 IRechtssatz
Für die Verlängerung einer einstweiligen Verfügung ist die Sachlage zur Zeit der Entscheidung über den Verlängerungsantrag maßgebend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0005470Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2013