Norm
ABGB §918 IVaRechtssatz
Wirkung der Pfändung des Kaufgegenstandes auf die Erfüllung des Kaufvertrages. Das Anbot einer pfandbelasteten Sache ist keine gehörige Erfüllung des Verkäufers und berechtigt den Käufer zum Rücktritt nach § 918 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0018330Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021