Norm
AngG §27 BRechtssatz
Die Entlassungserklärung muss eindeutig, ausdrücklich und bestimmt erfolgen. Es genügt zB nicht, dass der Dienstgeber den Dienstnehmer vom Dienste bloß vorläufig enthebt und den Gehalt zwar nicht ausbezahlt aber doch auf ein abgesondertes Konto erlegt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Auflösung, Entgelt, Lohn, Anderkonto, Erklärung, Ausspruch, Bestimmtheit, Suspendierung, Enthebung, Freistellung, provisorisch, Auszahlung, Arbeitgeber, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0029106Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.12.2012