Norm
ABGB §1114Rechtssatz
Hat der Vermieter, der einem Mieter gekündigt hatte, die Bestandliegenschaft verkauft und ist der Erwerber dieser Liegenschaft, der von dem abhängigen Kündigungsprozeß Kenntnis hatte, diesem nicht beigetreten, sondern hat er den Mietvertrag fortgesetzt und ihn erst nach mehr als einem Jahr wegen der jetzt unterlassenen Zinszahlung aufgekündigt, dann ist die Kündigung des früheren Eigentümers wegen des materiell - rechtlichen Grundes der Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem derzeitigen Eigentümer mangels Rechtsschutzinteresses aufzuheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0026155Dokumentnummer
JJR_19381129_OGH0002_0030OB00656_3800000_001