RS OGH 1939/1/31 1Ob44/39, 6Ob115/04m

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Veröffentlicht am 31.01.1939
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Norm

JN §49 Abs2 Z2a

Rechtssatz

Die Klage auf Feststellung, daß ein Vergleich, welcher die Regelung der Unterhaltsfrage zum Gegenstande hatte, nicht rechtsgültig zustande gekommen ist, (weil der Kläger durch ungerechte Furcht zum Abschluß des Vergleiches veranlaßt wurde) ist keine Klage wegen gesetzlichen Unterhalts.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1939:RS0046485

Dokumentnummer

JJR_19390131_OGH0002_0010OB00044_3900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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