Norm
JN §49 Abs2 Z2aRechtssatz
Die Klage auf Feststellung, daß ein Vergleich, welcher die Regelung der Unterhaltsfrage zum Gegenstande hatte, nicht rechtsgültig zustande gekommen ist, (weil der Kläger durch ungerechte Furcht zum Abschluß des Vergleiches veranlaßt wurde) ist keine Klage wegen gesetzlichen Unterhalts.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1939:RS0046485Dokumentnummer
JJR_19390131_OGH0002_0010OB00044_3900000_001