Norm
ABGB §426Rechtssatz
RG 14.3.1940, VIII 11/40
Fruchtniessung an einer verzinslichen Forderung aus einem Wertpapier wird durch Übergabe des Papiers in den Mitbesitz des Fruchtniessers bestellt. Dies geschieht durch Begründung einer gemeinsamen Gewahrsame oder Übergabe des Papiers an einen gemeinsamen Verwalter oder Anweisung des bereits bestellten Verwalters, das Wertpapier von nun an auch für den Fruchtniesser zu verwahren.
Veröff: DREvBl 1940/202
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:RG00002:1940:RS0105021Dokumentnummer
JJR_19400314_RG00002_0080RG00011_4000000_001