Norm
ABGB §294Rechtssatz
RG 4.3.1942, VIII 117/41
Über das rechtliche Schicksal der auf einer versteigerten Liegenschaft befindlichen Fahrnisse:
a) Sachen, die nicht Zubehör sind, aber im Versteigerungsedikt irrtümlich als solches verzeichnet wurden;
b) Sachen, die Zubehör sind, wenn das Versteigerungsedikt bloß die Angabe enthält, daß die Liegenschaft versteigert werde;
c) Fahrnisse, die nicht Zubehör sind und auch nicht im Versteigerungsedikt angeführt wurden.
Veröff: DREvBl 1942/132
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:RG00002:1942:RS0105008Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012