RS OGH 1942/3/4 8RG117/41 - GZ vom OGH vergeben

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Veröffentlicht am 04.03.1942
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Norm

ABGB §294
EO §140 Abs3
EO §156 I
EO §170 Z5

Rechtssatz

RG 4.3.1942, VIII 117/41

Über das rechtliche Schicksal der auf einer versteigerten Liegenschaft befindlichen Fahrnisse:

a) Sachen, die nicht Zubehör sind, aber im Versteigerungsedikt irrtümlich als solches verzeichnet wurden;

b) Sachen, die Zubehör sind, wenn das Versteigerungsedikt bloß die Angabe enthält, daß die Liegenschaft versteigert werde;

c) Fahrnisse, die nicht Zubehör sind und auch nicht im Versteigerungsedikt angeführt wurden.

Veröff: DREvBl 1942/132

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:RG00002:1942:RS0105008

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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