RS OGH 1942/5/6 8RG13/42 - GZ vom OGH vergeben

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.05.1942
beobachten
merken

Norm

ZPO §196
ZPO §412

Rechtssatz

RG 6.5.1942, VIII 13/42

Das Gebot der Wiederholung der Beweisaufnahme bei eingetretenem Richterwechsel bezieht sich nur auf die von dem Prozeßgericht unmittelbar durchzuführenden Beweise; eine Wiederholung der schriftlich erstatteten Sachverständigengutachten ist nicht erforderlich. Die ohne Einverständnis der Parteien erfolgte Verlesung begründet, sofern der Verfahrensverstoß sofort gerügt wurde, zwar keine Nichtigkeit, wohl aber einen Mangel des Verfahrens.

Entscheidungstexte

  • 8 RG 13/42
    Entscheidungstext RG 06.05.1942 8 RG 13/42

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:RG00002:1942:RS0105124

Dokumentnummer

JJR_19420506_RG00002_0080RG00013_4200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten