Norm
ABGB §1162 IAcRechtssatz
Bestand der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit gegenüber dem verstorbenen Arbeitgeber nicht, weil das beanstandete Verhalten im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Arbeitgeber erfolgte, so kann dessen Rechtsnachfolger (hier Masseverwalter) die Entlassung aus diesem Grund nicht aussprechen, weil der Entlassungsgrund objektiv bestanden habe.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Konkurs, Insolvenz, Zustimmung, Einvernehmen, Einverständnis, Angestellte, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1943:RS0029487Dokumentnummer
JJR_19431211_OGH0002_0040OB00063_7300000_003