RS OGH 1946/4/29 1Ob50/46

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.1946
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Norm

ZPO §167

Rechtssatz

Bei Entscheidungen über einen Unterbrechungsantrag kann das Gericht auch durch einverständliche Anträge der Parteien nicht gebunden werden, soferne das Gesetz nicht ausdrücklich eine solche Bindung vorsieht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1946:RS0036671

Dokumentnummer

JJR_19460429_OGH0002_0010OB00050_4600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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