Norm
ZPO §167Rechtssatz
Bei Entscheidungen über einen Unterbrechungsantrag kann das Gericht auch durch einverständliche Anträge der Parteien nicht gebunden werden, soferne das Gesetz nicht ausdrücklich eine solche Bindung vorsieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1946:RS0036671Dokumentnummer
JJR_19460429_OGH0002_0010OB00050_4600000_001