Norm
ABGB §142Rechtssatz
Es bildet keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn das Kind aus Gründen der Stetigkeit der Erziehung in der Verpflegung des Vaters bzw dessen Ehegattin belassen wird, auch wenn der Vater wegen illegaler Betätigung inhaftiert war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1946:RS0086597Dokumentnummer
JJR_19460506_OGH0002_0010OB00061_4600000_001