- 1 Ob 258/46
Entscheidungstext OGH 25.01.1947 1 Ob 258/46
Veröff: JBl 1947,264
- 7 Ob 428/56
Entscheidungstext OGH 05.09.1956 7 Ob 428/56
nur: Der
§ 42 EO zählt die Aufschiebungsgründe erschöpfend auf. (T1)
- 3 Ob 167/54
Entscheidungstext OGH 10.03.1954 3 Ob 167/54
nur T1
- 3 Ob 209/55
Entscheidungstext OGH 20.04.1955 3 Ob 209/55
Vgl; Beisatz: Keine Aufschiebung wegen Einklagung einer Gegenforderung. (T2)
- 4 Ob 135/32
Entscheidungstext OGH 17.03.1932 4 Ob 135/32
Vgl; Beisatz: Keine Aufschiebung wegen Stellung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens. (T3); Veröff: SZ 14/75
- 1 Ob 191/57
Entscheidungstext OGH 03.04.1957 1 Ob 191/57
Vgl; Beisatz: Keine Aufschiebung wegen eines erst künftig zu erstattenden psychiatrischen Gutachtens (Wiederaufnahme eines Rechtsstreits auf Leistung eines Schmerzengeldes. (T4)
- 1 Ob 725/54
Entscheidungstext OGH 06.10.1954 1 Ob 725/54
Vgl; Beisatz: Keine Aufschiebung wegen einer auf einer Zwischenschuld (Regressklage) beruhenden Exszindierungsklage des Rückstellungsgegners gegen den Rückstellungswerber. (T5)
- 3 Ob 100/69
Entscheidungstext OGH 01.10.1969 3 Ob 100/69
nur T1; Beisatz: Mietrechtsfeststellungsklage eines Dritten kein Aufschiebungsgrund für Räumungsexekution gegen Verpflichteten. (T6); Veröff: MietSlg 21882
- 3 Ob 20/77
Entscheidungstext OGH 15.03.1977 3 Ob 20/77
nur T1; Veröff: EvBl 1977/268 S 665
- 3 Ob 36/78
Entscheidungstext OGH 18.04.1978 3 Ob 36/78
nur T1; Veröff: SZ 51/48
- 3 Ob 109/79
Entscheidungstext OGH 19.09.1979 3 Ob 109/79
nur T1; Beisatz: Klage auf Ausstellung einer Löschungsquittung. (T7)
- 3 Ob 142/79
Entscheidungstext OGH 16.01.1980 3 Ob 142/79
nur T1
- 3 Ob 141/84
nur T1; Beisatz: Daraus folgt nicht, dass eine analoge Anwendung einzelner Aufschiebungstatbestände von vornherein ausscheidet. Zu fordern ist lediglich, dass ein nicht ganz genau in einem der taxativ beschriebenen Aufschiebungsgründe passender Sachverhalt in seiner Art und seinem Gewicht so beschaffen sein muss, dass alles für eine Gleichbehandlung spricht. (hier: Benützungsregelungsantrag des Verpflichteten kein Aufschiebungsgrund für Räumungsexekution). (T8)
- 3 Ob 67/86
Vgl auch; Beis wie T8; Beisatz hier: Gegenforderung als Aufschiebungsgrund; stRsp. (T9); Veröff: SZ 59/102
- 3 Ob 115/87
nur T1; Beis wie T8
- 3 Ob 22/90
nur T1; Beis wie T8 nur: Daraus folgt nicht, dass eine analoge Anwendung einzelner Aufschiebungstatbestände von vornherein ausscheidet. Zu fordern ist lediglich, daß ein nicht ganz genau in einem der taxativ beschriebenen Aufschiebungsgründe passender Sachverhalt in seiner Art und seinem Gewicht so beschaffen sein muss, dass alles für eine Gleichbehandlung spricht. (T10); Veröff: RZ 1990/59
- 3 Ob 14/91
Entscheidungstext OGH 26.06.1991 3 Ob 14/91
SZ 64/88
- 3 Ob 94/91
Entscheidungstext OGH 13.11.1991 3 Ob 94/91
nur T1; Beis wie T8; Beisatz: Dem Aufschiebungsgrund nach
§ 42 Abs 1 Z 1 EO ist es gleichzuhalten, wenn der Anspruch durch einstweilige Verfügung gesichert wird, die im Ergebnis der (wenn auch möglicherweise nur vorübergehenden) Beseitigung des Exekutionstitels gleichkommt. (T11)
- 3 Ob 53/92
Entscheidungstext OGH 27.05.1992 3 Ob 53/92
Vgl auch; nur T1; Beis wie T8
- 3 Ob 86/94
Auch; nur T1; nur T10
- 3 Ob 326/97f
nur T1
- 3 Ob 322/98v
Vgl; Beis wie T11
- 3 Ob 11/01s
nur T1; Beis wie T10; Beisatz: Keine Aufschiebung der Exekution gemäß
§ 354 EO aufgrund eines privatrechtlichen Titels wegen Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zur Begründung einer Zwangsdienstbarkeit nach dem EnergiewirtschaftsG. (T12)
- 3 Ob 269/01g
nur T1; Beis wie T10; Beisatz: Hier: Nachverfahren gemäß § 600 dZPO. (T13)
- 3 Ob 131/02i
nur T1; Beis wie T10; Beisatz: Die Stellung des Wiederkaufsberechtigten (
§ 1068 ABGB), dessen Rechtsgestaltungserklärung wie beim Rücktritt vom Vertrag sofort die Rechtsfolgen - unabhängig von der Rechtskraft des angestrebten Urteils - auslöst, ist derart, dass eine analoge Anwendung des
§ 42 Abs 1 Z 5 EO geboten ist. (T14); Veröff: SZ 2002/159
- 3 Ob 128/02y
Vgl auch; Beis wie T12; Beisatz: Zweiter Rechtsgang zu
3 Ob 11/01s. (T15)
- 3 Ob 143/04g
Vgl auch; Beis ähnlich wie T10
- 3 Ob 152/10i
nur T1; Beis wie T10; Beisatz: Die Klage auf Abschluss eines Mietvertrags über jenes Bestandobjekt, zu dessen Räumung der Verpflichtete nach dem Exekutionstitel verhalten ist, bildet keinen Oppositionsgrund/Aufschiebungsgrund. (T16)
- 3 Ob 155/15p
Entscheidungstext OGH 19.08.2015 3 Ob 155/15p
Auch; Beis wie T10
- 3 Ob 205/15s
Entscheidungstext OGH 16.12.2015 3 Ob 205/15s
Auch; Beis wie T8; Beis wie T10; Beisatz: Die (analoge) Anwendung des
§ 42 Abs 1 Z 1 EO setzt voraus, dass die als Aufschiebungsgrund benannte Prozesshandlung gegen den Exekutionstitel gerichtet sein muss, der der Exekution zugrunde liegt. (T17)