Rechtssatz
Daß eine Person in böser Absicht handelt ist eine tatsächliche Feststellung die das Berufungsgericht nur nach Beweiswiederholung machen darf. Zum Begriffe des unleidlichen Verhaltens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0040319Dokumentnummer
JJR_19470220_OGH0002_0010OB00024_4700000_001