RS OGH 1947/3/1 1Ob112/47

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.03.1947
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Norm

V der Amerikanischen Militärregierung für OÖ Nr 101 allg
ZPO §6

Rechtssatz

Rechtsansprüche von Ausländern unterliegen der österreichischen Gerichtsgewalt, wenn ein inländischer Gerichtsstand begründet ist. Die Verordnung der amerikanischen Militärbehörde beseitigt die österreichische Gerichtsgewalt für gewisse Fälle. Die nachträgliche Genehmigung der Prozeßführung durch die Amerikanische Militärregierung ist zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 112/47
    Entscheidungstext OGH 01.03.1947 1 Ob 112/47

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0035307

Dokumentnummer

JJR_19470301_OGH0002_0010OB00112_4700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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