Norm
V der Amerikanischen Militärregierung für OÖ Nr 101 allgRechtssatz
Rechtsansprüche von Ausländern unterliegen der österreichischen Gerichtsgewalt, wenn ein inländischer Gerichtsstand begründet ist. Die Verordnung der amerikanischen Militärbehörde beseitigt die österreichische Gerichtsgewalt für gewisse Fälle. Die nachträgliche Genehmigung der Prozeßführung durch die Amerikanische Militärregierung ist zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0035307Dokumentnummer
JJR_19470301_OGH0002_0010OB00112_4700000_001