Norm
JMV 1897. RGBl 283 §1Rechtssatz
Bringt ein Ehegatte eine Scheidungsklage aus einem Verschuldenstatbestand ein, während das Verfahren über eine gleichartige Scheidungsklage des anderen Ehegatten zwar in erster Instanz geschlossen, aber noch nicht rechtskräftig beendet ist, kann Streitanhängigkeit nicht eingewendet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0039169Dokumentnummer
JJR_19470317_OGH0002_0010OB00151_4700000_001