RS OGH 1947/3/17 1Ob151/47, 8Ob39/64, 7Ob587/86 (7Ob588/86)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1947
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Norm

JMV 1897. RGBl 283 §1
ZPO §232

Rechtssatz

Bringt ein Ehegatte eine Scheidungsklage aus einem Verschuldenstatbestand ein, während das Verfahren über eine gleichartige Scheidungsklage des anderen Ehegatten zwar in erster Instanz geschlossen, aber noch nicht rechtskräftig beendet ist, kann Streitanhängigkeit nicht eingewendet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0039169

Dokumentnummer

JJR_19470317_OGH0002_0010OB00151_4700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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