Norm
ABGB §372 IIc1Rechtssatz
Dem Mieter steht eine petitorische Klage gegen Dritte auf Räumung der Wohnung nur zu, wenn er sich im Besitze der Bestandsache und des Mietrechtes befindet oder doch befunden hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0011020Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.04.2019