RS OGH 1947/5/17 1Ob302/47, 1Ob690/53, 3Ob518/54, 1Ob119/53, 3Ob70/57, 2Ob155/58, 1Ob177/61, 8Ob78/6

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Veröffentlicht am 17.05.1947
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Norm

ABGB §372 IIc1

Rechtssatz

Dem Mieter steht eine petitorische Klage gegen Dritte auf Räumung der Wohnung nur zu, wenn er sich im Besitze der Bestandsache und des Mietrechtes befindet oder doch befunden hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0011020

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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