Norm
ABGB §1090 IIeRechtssatz
Gekoppelter Mietvertrag und Darlehensvertrag. Zulässigkeit der vorzeitigen Kündigung des Bestandverhältnisses bei unleidlichem Verhalten des Untermieters, wenn der Hauptmieter keine Abhilfe schafft. Ruf oder Interessen des Bestandgebers schädigendes Verhalten des Bestandnehmers (Untermieters), nachteiliger Gebrauch der Bestandsache. Vorzeitige Kündigung an Stelle der Räumungsklage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0020662Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008