Norm
ZPO §75 Z3Rechtssatz
Wurde namens des Klägers ohne sein Wissen eine Klage eingebracht, aber von ihm nicht unterschrieben und weigert er sich, die Unterschrift im Zuge des Verfahrens nachzutragen, so ist das Verfahren als nichtig aufzuheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0036388Dokumentnummer
JJR_19470611_OGH0002_0010OB00315_4700000_001