Norm
StPO §364Rechtssatz
Eine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde ist unzulässig, wenn die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes bereits ergangen ist und der Antragsteller vorher eine Richtigstellung des Verhandlungsprotokolles nicht begehrt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0101357Dokumentnummer
JJR_19470909_OGH0002_0020OS00092_4700000_001