RS OGH 1947/9/9 2Os92/47

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Veröffentlicht am 09.09.1947
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Norm

StPO §364

Rechtssatz

Eine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde ist unzulässig, wenn die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes bereits ergangen ist und der Antragsteller vorher eine Richtigstellung des Verhandlungsprotokolles nicht begehrt hat.

Entscheidungstexte

  • 2 Os 92/47
    Entscheidungstext OGH 09.09.1947 2 Os 92/47

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0101357

Dokumentnummer

JJR_19470909_OGH0002_0020OS00092_4700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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