RS OGH 1947/9/24 1Ob36/47

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.1947
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Norm

VerwalterG 26.07.1946, BGBl 157 allg
ZPO §6
ZPO §529 Abs1 Z2 C2a

Rechtssatz

Der Mangel der Ermächtigung zur Prozeßführung kann nicht zur Begründung einer Nichtigkeitsklage dienen. Der Anfechtungsgrund nach § 529 Abs 1 Z 2 ZPO liegt aber vor, wenn für den Beklagten ein Vermögensverwalter von der britischen Militärregierung bestellt wurde und dieser den Beklagten im Prozesse nicht vertreten hat und daher der Mangel der Prozeßfähigkeit vorliegt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 36/47
    Entscheidungstext OGH 24.09.1947 1 Ob 36/47

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0035312

Dokumentnummer

JJR_19470924_OGH0002_0010OB00036_4700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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