Norm
ABGB §1051Rechtssatz
Auch im Falle des Eigentumsvorbehaltes geht die Gefahr mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0025258Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.02.2015