Norm
ABGB §217Rechtssatz
Ein beschränkt Entmündigter kann einen Rechtsanwalt zur Anbringung einer Beschwerde gegen die Amtsführung seines Beistandes oder zwecks Antrages auf dessen Enthebung und Bestellung eines anderen Beistandes, allenfalls auf Aufhebung der Entmündigung selbständig bestellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0049168Dokumentnummer
JJR_19480218_OGH0002_0010OB00047_4800000_001