Norm
ABGB §1095Rechtssatz
Löschung des grundbücherlich einverleibten Bestandrechtes nach Ablauf der bestimmten Bestandzeit trotz stillschweigender Erneuerung des Vertrages. Ein neues bücherliches Bestandrecht kann nur in laufender Rangordnung eingetragen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0024825Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.06.2020