Norm
AO §1 Abs4Rechtssatz
Ein am Tage der Konkurseröffnung eingebrachter, dem Zeitpunkt der Entscheidung des Konkurssenates nachfolgender Antrag auf Eröffnung des Ausgleichsverfahrens ist abzuweisen, auch wenn das Konkursedikt erst nach diesem Zeitpunkt angeschlagen worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0051681Dokumentnummer
JJR_19480818_OGH0002_0030OB00266_4800000_001