Norm
ZPO §520 E2Rechtssatz
Wenn eine Partei durch einen Machthaber einen Rekurs zu Protokoll gegeben hat, der nur einen Rekursantrag enthält, im übrigen aber auf die dem Protokoll angeschlossenen schriftlichen Rekursausführungen verweist, so hat das Rekursgericht den Rekurs meritorisch zu erledigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0043979Dokumentnummer
JJR_19481005_OGH0002_0020OB00300_4800000_001