Norm
StPO §118Rechtssatz
Die Vernehmung eines Sachverständigen ist nur dann geboten, wenn es sich um eine Frage handelt, deren Lösung besonderer Kenntnisse bedarf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0097260Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.09.2010