Norm
ABGB §276 IIaRechtssatz
Der Fall der Bestellung eines Abwesenheitskurators nach der Zivilprozessordnung ist ein Spezialfall einer allgemeinen Abwesenheitskuratel nach bürgerlichem Recht. Der Abwesenheitskurator kann gegen seine Bestellung auch im eigenen Namen ein Rechtsmittel ergreifen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0049230Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.07.2020