RS OGH 1948/11/10 1Ob372/48, 1Ob661/87, 6Ob610/91, 10ObS276/98f, 7Ob190/99p, 8Ob184/02w, 1Ob301/04b,

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Veröffentlicht am 10.11.1948
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Norm

ABGB §276 IIa
ABGB §270 idF SWRÄG 2006
ZPO §116 I
ZPO §116 V

Rechtssatz

Der Fall der Bestellung eines Abwesenheitskurators nach der Zivilprozessordnung ist ein Spezialfall einer allgemeinen Abwesenheitskuratel nach bürgerlichem Recht. Der Abwesenheitskurator kann gegen seine Bestellung auch im eigenen Namen ein Rechtsmittel ergreifen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0049230

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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