Norm
ABGB §427Rechtssatz
Zur Gültigkeit der schenkungsweisen Abtretung einer Forderung auf den Todesfall genügt die Übergabe der Abtretungsurkunde an den Beschenkten. In diesem Falle ist die Errichtung eines Notariatsakt nicht erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0011165Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.09.2013