RS OGH 1948/11/10 2Ob313/48

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1948
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Norm

EO §382 Z8 IIIF
ZPO §530

Rechtssatz

Mit einer gegen ein Urteil, das eine Ehe aufgelöst hat, eingebrachten Wiederaufnahmsklage kann ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung im Sinne des § 382 Z 8 EO nicht verbunden werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0005826

Dokumentnummer

JJR_19481110_OGH0002_0020OB00313_4800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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